Hallenordnung im TCS Schießgraben

Inhaltsverzeichnis: Hallenordnung

Vorwort

Unsere Mitglieder und Gäste unterwerfen sich mit der Buchung und dem Betreten der Tennishalle dieser Hallenordnung sowie den Geschäftsbedingungen der Tennishalle des TC Schießgraben. Außerdem wird die Datenschutzerklärung des TCS anerkannt.

Der Mieter verpflichtet sich, nur Mitspieler und Besucher mitzubringen, die diese Bedingungen anerkennen. Die Verletzung der Hallenordnung kann mit Ausschluss von der Hallenbenutzung durch den Vorstand des TC Schießgraben e. V. geahndet werden. Auf eine Rückzahlung gezahlter Miete für noch ausstehende Stunden in der Saison besteht bei Missachtung der Hallenordnung kein Anspruch.

1. Schuhe

Die Halle darf nur mit Tennisschuhen mit sauberen Sohlen betreten werden. Joggingschuhe, Turnschuhe oder ähnliche Schuhe sind nicht erlaubt. Es ist strengstens untersagt, rote Sandplatzschuhe oder anderweitig verschmutzte Schuhe oder verschmutze Bälle, die vorher auf Sandplätzen verwendet wurden, zu benutzen. Bei einem kurzfristigen Wechsel des Tennisspiels/Training von der Außenanlage in die Halle muss ein zweites Paar Schuhe vorhanden sein. Ordentliche Tenniskleidung wird vorausgesetzt.
Wir bitten darum, die Schuhe erst in der Halle anzuziehen und direkt nach dem Verlassen der Halle auszuziehen (im Hallenvorraum), um eine Verschmutzung der Flure und Umkleideräume mit Granulat zu vermeiden.

2. Getränke/Lebensmittel

Offene, gefärbte oder alkoholische Getränke (wie Cola, Spezi, Bier) und Lebensmittel dürfen in der Halle nicht verzehrt werden. Getränkeflaschen müssen verschließbar sein.

3. Rauchverbot

In allen Räumen der Tennishalle und des Nebengebäudes ist Rauchen in jeglicher Form verboten.

4. Tiere

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

5. Haftung

Eine Haftung des TC Schießgraben e. V. gegenüber Gästen, Mitgliedern, Besuchern und Mietern für Unfälle, Diebstahl, Verluste, Sach-, Vermögens- oder Personenschäden jeglicher Art innerhalb und außerhalb der gesamten Anlage sowie im Bereich der Parkplätze ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die in die Tennishalle mitgenommen werden. Für eventuelle Schäden haften die Eltern der Kinder und Jugendlichen.

6. Ordnung und Sauberkeit

Grundsätzlich sind die Plätze sowie die Halleneinrichtung funktionsgerecht und schonend zu behandeln und müssen sauber hinterlassen werden. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Über festgestellte Mängel ist der Trainer, Vorstand oder das Clubbüro (office@tennisclub-schiessgraben.de) zeitnah zu informieren.

7. Schadensmeldung

Im Falle einer Sachbeschädigung oder einer Verletzung muss diese sofort per Mail (office@tennisclub-schiessgraben.de) gemeldet werden.
Der Mieter und dessen Mitspieler haften in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten. Bei Beschädigungen auf Grund von unsachgemäßer Behandlung der Gegenstände oder z. B. Benutzung nicht geeigneter Schuhe gehen die Reparaturkosten und Ähnliches zu Lasten des Mieters bzw. seiner Mitspieler. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter.

7. Schadensmeldung

Im Falle einer Sachbeschädigung oder einer Verletzung muss diese sofort per Mail (office@tennisclub-schiessgraben.de) gemeldet werden.
Der Mieter und dessen Mitspieler haften in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten. Bei Beschädigungen auf Grund von unsachgemäßer Behandlung der Gegenstände oder z. B. Benutzung nicht geeigneter Schuhe gehen die Reparaturkosten und Ähnliches zu Lasten des Mieters bzw. seiner Mitspieler. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter.

8. Abziehen

Gegen Ende der Spielzeit müssen die Plätze kreisförmig (von außen nach innen) abgezogen werden, damit das eingestreute Granulat wieder gleichmäßig verteilt wird. Die Linien sind nicht zu kehren. Bitte achten Sie darauf, dass dies noch innerhalb der gebuchten Zeit geschieht.

9. Licht

Das Buchungssystem ist mit einer elektronischen Lichtsteuerung gekoppelt, d. h. einige Minuten vor der Buchung wird das Licht für den gebuchten Platz freigegeben und Sie schalten das Licht bei Bedarf über die Lichtschalter an. Es erlischt fünf Minuten nach Ende der gebuchten Stunde (sofern keine Folgebuchung existiert).

10. Spielbetrieb

a) Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Tennishalle sind täglich von 6 Uhr bis 23 Uhr. Der Aufenthalt in der Halle ist auf 23.30 Uhr begrenzt. Ab 0:00 Uhr aktiviert sich das Alarmsystem und die Ausgangstüre wird automatisch verriegelt.
Im Interesse größtmöglicher Sicherheit erhalten nur Spielerinnen und Spieler mit festen Buchungen jeweils 30 Min. vor Spielbeginn Zutritt zur Halle. Abonnenten nutzen dazu ihre persönliche, auf ihre Spielzeiten programmierte Transponderkarte. Einzelbucher erhalten mit der Buchung einen Zutrittscode, der am Eingang eingegeben wird. Der Zutritt wird ebenfalls 30 Min. vor Spielbeginn freigeschaltet.

b) Vermietung

Die Plätze der Tennisanlage des TC Schießgraben e. V. sind online buchbar. Über ein Buchungssystem können registrierte Mitglieder, Gäste und Abonnenten freie Plätze einsehen und buchen.
Die Bezahlung der Platzmiete kann ausschließlich per Lastschrift mit SEPA Mandat oder mit paypal/Kreditkarte erfolgen. Barzahlungen sind nicht möglich.

Spielen ohne vorherige Buchung sowie ein Überziehen der gebuchten Spielzeit ist nicht gestattet und auch nicht möglich (automatische Lichtsteuerung). Wird die Spielzeit überzogen, ist der volle Stundenpreis zu bezahlen. Für Zeitbestimmungen ist die Hallenuhr maßgebend.

Wenn der Mieter die gebuchte Stunde ausfallen lässt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ebenso kann die Miete nicht zurückverlangt werden, wenn Stunden aus Gründen ausfallen müssen, die der TC Schießgraben e. V. nicht zu vertreten hat.

Augsburg, den 26. September 2019

Der Vorstand des Tennisclub Schießgraben e. V.